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Darf der DFB in seinem Logo den deutschen Adler verwenden?

logo_deutscher_fussbal-bundIm Juni 2014 hat die deutsche Einzelhandelskette Real einen Antrag auf Löschung des Markenbildes des Deutschen Fußballbundes e. V. (hiernach: DFB) bei den zuständigen Markenämtern gestellt.

Real argumentiert, dass der DFB in seinem Logo ein Staatssymbol verwendet, nämlich den deutschen Bundesadler. Ein Staatssymbol darf nach deutscher und europäischer Gesetzgebung nicht als Marke geschützt werden; somit wäre die eingetragene Marke des DFB ungültig und müsste gelöscht werden.

Zuvor hatte der DFB durch eine einstweilige Verfügung am Landgericht München am 30. Mai 2014 erwirkt, dass Real keine Produkte mehr verkaufen darf, welche ein dem DFB-Logo ähnliches Emblem tragen. Real hatte nämlich, ebenso wie der DFB, ein kreisförmiges Logo mit einem Adler verwendet.

Das Landgericht München erließ die vom DFB beantragte einstweilige Verfügung, für Real bedeutet diese ein Gebrauchsverbot des Logos.

Nach unserer Bewertung darf bei Erfolg des Löschungsantrags der Adler durch jedermann verwendet werden.

Allerdings darf das Logo des DFB, das um den Adler herum noch den Schriftzug “Deutscher Fußball-Bund” trägt, trotzdem nicht ohne Zustimmung des DFB durch Dritte verwendet werden.

Real kann diese Einschränkung jedoch einfach lösen, indem um den Adler herum ein anderer Schriftzug platziert wird, wie beispielsweise „Deutschland Weltmeister” in einer anderen Schriftart.

Kürzlich hat nun das für die einstweilige Verfügung zuständige Landgericht München den Ball weiter zu dem europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (hiernach: OHIM) und dem Deutschen Patent- und Markenamt gespielt.

In seinem Urteil vom 7. August 2014 über den von Real eingereichten Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung erklärte das Gericht, es könne mangels Zuständigkeit nicht darüber urteilen, ob die Markeneintragung des DFB nichtig sei oder nicht. Stattdessen verwies es den Rechtsstreit für eine inhaltliche Beurteilung der Markeneintragung an die genannten Markenämter.

Damit hat das Gericht die einstweilige Verfügung zunächst bestätigt, nach der Real das Logo des DFB nicht auf Produkten verwenden darf.

Wir werden die beantragte Löschung der Marke des DFB weiter verfolgen.

Lena Kröger – Helen Picker