Lieblingsserien bald auch im Urlaub ansehen
Bisher war die Nutzung von Online-Streamingdiensten wie Netflix, Sky, Amazon Prime und Spotify im Ausland nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dies wird sich jedoch in einigen Monaten ändern, da das EU-Parlament im Mai dem dafür erforderlichen Gesetzesentwurf zugestimmt hat. Damit sollen Europäerinnen und Europäer zukünftig auch auf Reisen innerhalb der EU nicht auf ihre Abodienste verzichten müssen.
Die neue Verordnung, die in der ersten Jahreshälfte 2018 in Kraft treten wird, stärkt maßgeblich die Rechte der Verbraucher mit dauerhaftem Wohnsitz in der EU. Den Online-Plattformen wird es außerdem ermöglicht, ihre Dienste ohne Weiteres grenzüberschreitend anzubieten, sodass der Erwerb zusätzlicher länderspezifischer Lizenzen nicht mehr erforderlich ist. Gleichzeitig müssen sich die Rechteinhaber jedoch nicht um ihre Rechte sorgen, denn diese werden mithilfe strenger Vorkehrungen vor Missbrauch geschützt.
Um sicherzustellen, dass die Nutzung der Streamingdienste tatsächlich nur vorübergehend – zum Beispiel im Urlaub, auf Dienstreise oder im Auslandssemester – erfolgt, müssen die Anbieter das Wohnsitzland des Abonnenten überprüfen. Dafür stehen verschiedene Kontrollmechanismen zur Verfügung, die es nicht zugleich erfordern, den exakten Standort des Nutzers zu ermitteln. So können unter anderem Zahlungsangaben, Internetanschlussverträge oder IP-Adressen herangezogen werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Kunde darüber zu informieren ist, von welchen Verfahren der Anbieter Gebrauch macht.
Nachdem sich nun EU-Kommission, Rat und Parlament über die neuen Vorschriften geeinigt haben, steht noch die finale Zustimmung der Mitgliedstaaten aus, was jedoch in der Regel eine reine Formsache ist.
Die Verordnung über die Portabilität von Online-Inhaltediensten stellt einen weiteren Schritt dar, um Hindernisse im digitalen Binnenmarkt zu beseitigen und einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt zu fördern. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, sind die Mitgliedstaaten nun gefragt, auch weitere Vorschläge in diesem Zusammenhang, insbesondere die neuen EU-Urheberrechtsregeln (Verweis auf anderen Artikel an dieser Stelle), weiterzubringen.
Lisa Hollfelder