Seit dem 1. Januar 2025 ist das neue Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Beweisrechts in Kraft. Damit wurden mehrere Änderungen in der niederländischen Zivilprozessordnung vorgenommen. Rechtsanwalt Mathijs van Riet erläutert die wichtigsten Änderungen.
Beweisrisiko und Prozessstrategie
Die Beweisführung ist einer der wichtigsten Bestandteile des Zivilprozessrechts. Die Frage, welche Partei die Beweislast – und damit das Beweisrisiko – trägt, kann die Prozessstrategie erheblich beeinflussen. So kann es vorkommen, dass eine Partei durch ein vorschnelles Einleiten eines Verfahrens unbeabsichtigt die Beweislast und das Beweisrisiko auf sich nimmt.
Ein Beispiel: Ein Verkäufer von Waren befindet sich mit dem Käufer im Streit darüber, ob die gelieferten Waren korrekt sind. Leitet der Verkäufer das Verfahren ein, muss er beweisen, dass die Waren korrekt sind. Leitet jedoch der Käufer das Verfahren ein, muss dieser beweisen, dass die Waren nicht korrekt sind.
Ein zu früh eingeleitetes zivilrechtliches Verfahren kann also die Verteilung der Beweislast und somit den Ausgang des Verfahrens beeinflussen. Daher ist es wichtig, vor der Einleitung eines Verfahrens möglichst genau zu klären, welche Fakten und Argumente für das Urteil des Gerichts relevant sind, und festzustellen, welche Partei das Beweisrisiko für diese Fakten und Argumente trägt.
Neues Gesetz erleichtert Beweiserhebung vor zivilrechtlichen Verfahren
Durch das neue Gesetz wird es einfacher, Beweise vor der Einleitung eines zivilrechtlichen Verfahrens zu erheben. So können nun verschiedene Arten der Beweiserhebung kombiniert werden, beispielsweise ein Antrag auf Zeugenvernehmung zusammen mit einem Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen.
Anspruch auf Einsichtnahme in Informationen bei Dritten
Häufig verfügt eine Partei nicht selbst über die benötigten Informationen oder Dokumente, aber ein Dritter besitzt diese. Ein Beispiel: Eine Partei schließt mit einem Verkäufer einen Vertrag über die Lieferung von Waren. Der Verkäufer liefert jedoch nicht, und der Käufer möchte sowohl den Verkäufer als auch den Geschäftsführer des Verkäufers haftbar machen.
Nach altem Recht war es in diesem Beispiel nur möglich, Informationen vom Geschäftsführer anzufordern, wenn der Käufer nachweisen konnte, dass eine Rechtsbeziehung zum Geschäftsführer bestand. Dazu hätte der Käufer glaubhaft machen müssen, dass dem Geschäftsführer ein persönlicher schwerwiegender Vorwurf gemacht werden kann – eine in der Regel schwierige Aufgabe.
Nach neuem Recht entfällt die Voraussetzung einer Rechtsbeziehung. Es ist nun möglich, von jeder Person Informationen anzufordern, sofern der Antragsteller ein hinreichendes Interesse daran hat.
Aktivere Rolle des Richters
Auch die Rolle des Richters hat sich zum 1. Januar 2025 geändert. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Richter eine aktivere Rolle in Bezug auf Beweise einnimmt. Der Richter darf nun von sich aus die Grundlagen der Klagen, Anträge oder Verteidigungen mit den Parteien erörtern. In der Praxis haben viele Richter jedoch bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes versucht, gemeinsam mit den Parteien den Kern des Streitfalls zu klären.
Verweigerung einer Aufforderung des Richters zur Vorlage von Informationen
Ein Richter kann die Parteien anweisen, bestimmte Behauptungen durch Informationen oder Dokumente zu untermauern. Das war auch nach altem Recht nicht anders. Neu ist jedoch, dass der Richter den Fall nun an einen anderen Richter verweisen kann, um zu prüfen, ob eine Partei einen triftigen Grund hat, der Anweisung zur Vorlage von Informationen nicht nachzukommen. Diese Änderung stellt sicher, dass der Richter, der die Anweisung gegeben hat, die betreffenden Informationen nicht selbst einsehen muss und somit unbeabsichtigt nicht beeinflusst wird.
Fragen zum Beweisrecht oder planen Sie ein zivilrechtliches Verfahren?
Haben Sie Fragen zum Beweisrecht, sind Sie an einem zivilrechtlichen Verfahren beteiligt oder planen Sie, ein solches einzuleiten? Rechtsanwalt Mathijs van Riet hilft Ihnen gerne weiter.

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