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Schutz von Marken und Geschmacksmustern
Ihre Marke, Ihr Logo oder Ihr Geschmacksmuster ist ein wertvolles Gut. Mit Ihrer Marke, Ihrem Logo oder Ihrem Design können Sie Ihre Produkte von denen anderer Parteien unterscheiden, weswegen es sehr wichtig ist, Ihre Marken und Geschmacksmuster vollumfänglich zu schützen. Der Schutz einer Wortmarke, eines Logos oder eines Geschmacksmusters kann nur durch eine Registrierung erlangt werden. Ohne eine Registrierung ist Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster nicht geschützt.
Sie erhalten das ausschließliche Recht an einem Markennamen, Logo oder Design, sobald es in das offizielle Register für geistiges Eigentum eingetragen ist. Dritten ist es nicht gestattet, die gleiche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu verwenden, für die Sie Ihre Marke eingetragen haben und die Sie verwenden.
Ihre Markeneintragung ist auch gegen neuere Marken geschützt, die zu Verwechslungen führen können, weil sie Ihrer Marke sehr ähnlich sind und für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen sind. Ihre Eintragung verhindert auch, dass Dritte den Ruf, den Sie sorgfältig erworben haben, ausnutzen können.
Ihr eingetragenes Geschmacksmuster ermöglicht es Ihnen, rechtliche Schritte gegen jede Benutzung durch einen Dritten einzuleiten, die nach Ansicht eines informierten Benutzers denselben Gesamteindruck hervorruft.
Beratung, Recherche und Eintragung Ihrer Marke und Ihres Geschmacksmusters
 
Beratung
Heffels Spiegeler Rechtsanwälte berät Sie beim Schutz Ihrer Marken, Geschmacksmuster und Handelsnamen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre Zukunftspläne und die Länder, in denen Sie mit Ihrem Unternehmen tätig sind.
Recherchedienste
Wir führen eine Verfügbarkeitsrecherche in Bezug auf Ihre Marke durch und bieten Ihnen eine Risikobewertung und Beratung an.
Registrierung in den Benelux-Ländern
Die Rechtsanwälte von Heffels Spiegeler bearbeiten Ihre Marken- und Geschmacksmustereintragungen sowohl in den Benelux-Staaten als auch in der EU. Wenn Sie planen, Ihre Marke hauptsächlich in den Niederlanden zu benutzen, erscheint es ratsam, eine Benelux-Marke zu registrieren. Eine Benelux-Markenregistrierung bietet Ihnen auch Schutz in Belgien und Luxemburg. Ein Vorteil einer Benelux-Markenregistrierung ist, dass die Kosten im Vergleich zu einer EU-Markenregistrierung niedriger sind.
Registrierung in der EU
Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Marke in mehreren Ländern innerhalb der EU zu benutzen, erscheint es ratsam, eine EU-Marke registrieren zu lassen. Ihre Marke ist dann in allen Ländern innerhalb der Europäischen Union geschützt. Ein großer Vorteil einer EU-Registrierung besteht darin, dass die Kosten im Vergleich zu mehreren nationalen Registrierungen in verschiedenen Ländern innerhalb der EU erheblich niedriger sind.
Registrierung außerhalb der EU
Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Spezialisten für geistiges Eigentum. Daher können wir Ihnen auch helfen, wenn eine Markenregistrierung in anderen Ländern, überall auf der Welt, gewünscht wird.
 
Verwaltung der Marken
Die Rechtsanwälte von Heffels Spiegeler verwalten das Marken- und Geschmacksmusterportfolio ihrer nationalen und internationalen Mandanten. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Schutz Ihrer Marken und Geschmacksmuster und überwachen für Sie die Fristen. Wir informieren Sie über alle wichtigen Fristen, wie etwa Verlängerungsfristen.
Überwachung der Marken
Wir können Ihre Markenregistrierungen in unseren Markenüberwachungsdienst aufnehmen. Wenn ein Dritter eine identische oder ähnliche Marke für die gleichen oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, senden wir Ihnen direkt eine Benachrichtigung. Sie haben dann die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie Maßnahmen ergreifen wollen, um den Dritten an der Eintragung der jüngeren Marke zu hindern.
Markenverletzung: Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und rechtliche Schritte
Ein wesentlicher Vorteil der Dienstleistungen der Rechtsanwälte von Heffels Spiegeler im Vergleich zu traditionellen Markenagenturen besteht darin, dass wir Sie im Falle eines Rechtsstreits mit einer anderen Partei in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor den Benelux- und europäischen Markenämtern sowie in Gerichtsverfahren vor einem Gericht unterstützen können.