Mit Urteil vom 23. September 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Markenstreit zwischen der Klägerin Haribo und den beklagten Schokoladenvertreibern Lindt entschieden, dass der “Lindt Teddy” nicht die Goldbären-Markenrechte von Haribo verletzt und darüber hinaus keine unlautere Nachahmung der Fruchtgummiprodukte von Haribo vorliegt.