französische Markenbehörde nimmt Antragstellern Wind aus den Segeln, Belgier zieht Schwanz ein
Nach den Anschlägen von Paris avancierte „Je suis Charlie” binnen kürzester Zeit zum Zeichen der internationalen Solidaritätsbekundung. Das konnten und wollten sich einige gewitzte Geschäftemacher nicht entgehen lassen – beim französischen Marken- und Patentamt INPI sind bereits diverse Markenanmeldungen eingegangen, die Schutz für die Marke „Je suis Charlie“ oder damit zusammenhängende Zeichen beantragten. All denjenigen, die gehofft hatten aus dem Slogan Profit zu schlagen, machte das INPI jedoch einen Strich durch die Rechnung. Auf seiner Website lässt die Behörde wissen, dass man den Entschluss gefasst habe, keine diesbezüglichen Marken einzutragen, da diese Unterscheidungskraft vermissen lassen.
Auch in Belgien ging der Versuch, aus „Je suis Charlie“ Profit zu schlagen, nach hinten los. Bereits einen Tag nach den Anschlägen reichte Yanick Uytterhaegen beim Benelux Amt für geistiges Eigentum einen Antrag auf Markenschutz für die Wortkombination „Je suis Charlie“ ein – jedoch nur um einige Tage später wieder zurück zu rudern und den Antrag zurück zu nehmen. Ob dies nun auf eine spontane Einsicht oder die nicht immer freundlichen Kommentare im Internet zurückzuführen war, sei der Phantasie des Lesers überlassen.
Abgesehen davon ist es ohnehin fraglich ob „Je suis Charlie“ mittels einer Eintragung als Marke geschützt werden kann. Eine der Hauptfunktionen von Marken ist ihre Herkunftsfunktion. Mit der Marke kann der Inhaber seine Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen abgrenzen. „Je suis Charlie“ wird jedoch vom Publikum über lange Zeit automatisch mit den Geschehnissen von Paris assoziiert werden, ganz gleich ob der Slogan nun auf einem T-Shirt oder einer Putzmittelverpackung stehen wird und ist daher ungeeignet, um die Herkunftsfunktion zu erfüllen.
Lena Kröger