- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mandate, die in Form einer Auftragsvereinbarung von der Kanzlei SPIEGELER Rechtsanwälte angenommen und ausgeführt werden. Dies ist auch der Fall, wenn ein Mandant, implizit oder explizit, um die Ausführung eines Mandats durch eine bestimmte Person bei SPIEGELER Rechtsanwälte bittet.
- Die Bedingungen der Artikel 7:404 und 7:407, Absatz 2 des Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch), die eine persönliche Haftung festlegen, wenn ein Mandat an zwei oder mehrere Personen gegeben wird, sind nicht anwendbar.
- SPIEGELER Rechtsanwälte wird alle ihr anvertrauten Aufträge sorgfältig und nach bestem Wissen und Können, ausführen.
- Im Rahmen eines Auftrages hat SPIEGELER Rechtsanwälte das Recht, Assistenz Dritter, wie Prozessbevollmächtigte, Gerichtsvollzieher, ausländische Anwälte und sonstige in- oder ausländische Dienstleister und Berater, einzuschalten.
- Wenn es im Rahmen der Erledigung eines Auftrages einen Vorfall gibt, der zur Haftung von SPIEGELER Rechtsanwälte führt, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, auf den SPIEGELER Rechtsanwälte im Rahmen der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung einen Anspruch geltend machen kann, inklusive der Eigenbeteiligung, die SPIEGELER Rechtsanwälte im Hinblick auf vorgenannte Versicherung trägt. Die Haftung verfällt, wenn der Mandant nicht innerhalb eines Jahres, nachdem diese bekannt geworden ist, SPIEGELER Rechtsanwälte mit dem Vorfall, der zur Haftung geführt hat, haftbar gemacht hat.
- Wenn und soweit der Versicherer wie unter 5. beschrieben aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung vornimmt, beschränkt sich die Haftung von SPIEGELER Rechtsanwälte auf einen Betrag, der dem dreifachen Honorar, welches sie für den zugrunde liegenden Auftrag, der zur Haftung geführt hat, in Rechnung gestellt hat, entspricht, mit einem Höchstbetrag von EUR 10.000 (zehntausend Euro).
- Wenn im Rahmen der Auftragsausführung Dritte betroffen sind, haftet SPIEGELER Rechtsanwälte nicht für die Handlungen bzw. Unterlassungen /die Unzulänglichkeiten dieser Dritten.
- SPIEGELER Rechtsanwälte kann keine Garantie in Bezug auf Kommunikationsmittel zwischen SPIEGELER Rechtsanwälte und dem Mandanten und Dritten geben. Die Kommunikationsmittel zwischen SPIEGELER Rechtsanwälte und dem Mandanten und Dritten, inklusive elektronischer Korrespondenz (E-Mails), gehen daher zu Lasten und auf das Risiko des Mandanten.
- Im Rahmen jedes Auftrages eines Mandanten an SPIEGELER Rechtsanwälte, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mandanten nicht anwendbar.
- Für das Rechtsverhältnis zwischen SPIEGELER Rechtsanwälte und dem Mandanten gilt das niederländische Recht. Ausschließlich der Richter in Den Haag (Niederlande) ist zuständig und berechtigt, eventuelle Rechtsstreitigkeiten in Behandlung zu nehmen.
- SPIEGELER ADVOCATEN B.V. ist eine Anwaltskanzlei, die in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung firmiert.