„Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen.“ Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 31.05.2016 entschieden und damit einen inzwischen mehr als ein Jahrzehnt dauernden Rechtsstreit zwischen dem Rap-Produzenten Moses P. und zwei Gründungsmitgliedern der Band Kraftwerk an den Bundesgerichtshof (BGH) zurückverwiesen.