Der Oberste Gerichtshof ersuchte den EuGH um Auslegung der Universaldienstrichtlinie. Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens legte er die Frage an den EuGH vor, ob eine solche Tariferhöhung eine Änderung der Vertragsbedingungen gemäß der Universaldienstrichtlinie darstellt.